AGB Geschäftsbeziehungen

KB&B - Family Marketing Experts GmbH & Co. KG · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

Ausschließliche Geltung im B2B-Bereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KB&B - Family Marketing Experts GmbH & Co. KG (nachfolgend „KB&B") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Vertragspartner"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (B2B).

Geltung für künftige Verträge

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass KB&B in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, KB&B stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Verfügbarkeit

Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass diese AGB jederzeit auf der Website von KB&B eingesehen und heruntergeladen werden können.

Besprechungsprotokolle

Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Vertragspartner nicht binnen 5 Werktagen in Textform widerspricht. Protokolle, die per E-Mail versandt werden, gelten am nächsten Werktag nach Versand als zugegangen.

Textform

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Textform. Elektronische Signaturen sind Erklärungen in Textform gleichgestellt. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) sowie über anerkannte Signaturdienste (z. B. DocuSign, Adobe Sign) erstellte fortgeschrittene Signaturen erfüllen etwaige Schriftformerfordernisse zwischen den Parteien.

Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vertragspartners in Textform. Zustimmungsfiktionen durch Schweigen sind ausgeschlossen. KB&B kann Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ankündigen. Widerspricht der Vertragspartner fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien sind berechtigt, einen bestehenden Rahmenvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

§ 2 Leistungen von KB&B

Leistungsumfang

KB&B erbringt Beratungs-, Konzeptions- und ausführende Dienstleistungen im Bereich des Kinder- und Familienmarketings. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung von Werbe- und Kommunikationsstrategien sowie deren Umsetzung (z. B. Design, Content-Erstellung, technische Implementierung). Event-Management-Leistungen werden nicht angeboten.

Dienst- oder Werkvertrag und Abnahmeverfahren

Sofern einzelne Leistungen einen bestimmten Erfolg schulden (z. B. abnahmefähige Werbemittel, Softwaremodule), gelten diese als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB); rein beratende oder konzeptionelle Tätigkeiten unterliegen dem Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB). Die anwendbare Vertragsart ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bei Werkleistungen zeigt KB&B die Abnahmebereitschaft an. Der Vertragspartner nimmt binnen 10 Arbeitstagen ab oder rügt innerhalb dieser Frist etwaige Mängel in Textform unter konkreter Benennung. Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahme und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 BGB).

Konzeption und Gestaltung

Konzeptionelle und gestalterische Vorschläge erfolgen gegen Honorar. Vorlagen und Entwürfe sind erst verbindlich, wenn deren Realisierbarkeit in Textform bestätigt wird.

Einsatz Dritter (Subunternehmer)

KB&B ist berechtigt, sorgfältig ausgewählte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine angemessen; entstehende Mehrkosten kann KB&B gesondert berechnen. Der Vertragspartner versichert, dass er an allen bereitgestellten Materialien (z. B. Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos) die erforderlichen Rechte besitzt und keine Rechte Dritter verletzt; er stellt KB&B insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Termine und Fristen

Verbindliche Leistungsfristen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse verlängern sich Fristen angemessen.

Besondere Anforderungen im Kinder- und Familienmarketing

Bei werblichen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sind besondere gesetzliche Vorgaben (insb. UWG, Jugendschutz sowie das Verbot manipulativer Praktiken gegenüber Minderjährigen nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 - KI-VO) zu beachten. KB&B berät hierzu nach bestem Wissen. Die rechtliche Verantwortung für Inhalte liegt beim Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Barrierefreiheit (BFSG)

Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie zugehöriger Verordnungen (BFSGV) sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in Textform beauftragt und im Leistungsumfang benannt sind. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang der Vertragspartner selbst BFSG-pflichtig ist, sowie die abschließende Konformitätserklärung obliegen ausschließlich dem Vertragspartner. KB&B haftet nicht für die BFSG-Konformität von Leistungen, deren barrierefreie Umsetzung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütungsmodelle

Die Vergütung kann als Festpreis, Retainer oder nach Zeithonorar erfolgen. Maßgeblich sind das Angebot oder die schriftliche Vereinbarung.

Preise und Fälligkeit

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort netto nach Erhalt fällig.

Zahlungsplan bei Projekten ab 10.000 € netto

Bei einem Auftragsvolumen ab 10.000 € netto erfolgt die Abrechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, in drei gleichen Teilraten von jeweils 33,33 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme: (i) 1. Rate zum Projektstart nach beiderseitiger Auftragsbestätigung, (ii) 2. Rate bei Erreichen des vereinbarten Projekt-Mittelmeilensteins oder, wenn ein solcher nicht definiert ist, nach Ablauf der Hälfte der geplanten Projektlaufzeit, (iii) 3. Rate nach Abnahme bzw. Abschluss der Leistung. Eine etwaige Restspitze (0,01 %) wird mit der Schlussrate abgerechnet. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Der Beginn der Leistungserbringung setzt den Eingang der 1. Rate voraus; verzögert sich diese, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Vom Vertragspartner beauftragte Zusatz- oder Änderungsleistungen sowie durchlaufende Fremdkosten werden gesondert und zeitnah in Rechnung gestellt.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann KB&B Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verlangen. Zusätzlich kann KB&B die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (40 €) geltend machen. Für Mahnungen kann KB&B eine angemessene Mahnkostenpauschale verlangen; dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Weitergehende, nachweislich entstandene Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten trägt der Vertragspartner.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Vertragspartner kann gegen Forderungen von KB&B nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

Keine Gewähr für Werbewirksamkeit

KB&B übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche oder werbliche Wirksamkeit der Leistungen.

Mängelrüge und Verjährung

Der Vertragspartner hat Leistungen unverzüglich nach Ablieferung bzw. Abnahme zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 7 Tagen in Textform zu rügen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung.

Haftungsgrundsätze und Erfüllungsgehilfen

KB&B haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe dieses § 4 und der gesetzlichen Vorschriften (§ 278 BGB). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KB&B nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet KB&B stets unbeschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Haftungshöchstgrenze

Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen der Höhe nach beschränkbar ist, ist sie je Schadensfall auf die Höhe der vereinbarten Netto-Auftragssumme des jeweiligen Einzelauftrags, höchstens jedoch auf 5.000.000 € pro Schadensfall und 10.000.000 € pro Kalenderjahr begrenzt. Maßgeblich sind die Deckungssummen der Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von KB&B. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistig verschwiegene Mängel, aus einer Garantieübernahme sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Besondere Rechtsvorgaben im Kinder-/Familienmarketing

KB&B ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnten. Eine Haftung für Verstöße entfällt, sofern diese auf Vorgaben oder Material des Vertragspartners beruhen und KB&B diese nicht kannte oder kennen musste.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

Rechtevorbehalt

KB&B behält alle Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Texten, Entwürfen, Layouts, Designs, Software und sonstigen Werken bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung.

Übergang der Rechte

Mit vollständiger Zahlung räumt KB&B dem Vertragspartner die vereinbarten Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang ein. Soweit KB&B Drittrechte (z. B. Stock-Fotos, Open-Source-Software, Musik) einholt oder lizenziert, werden diese, soweit möglich, übertragen.

Offene Projektdateien

Die Herausgabe offener Projektdateien (z. B. Rohdaten, editierbare Grafikdateien, Quellcodes) erfolgt nur gegen gesonderte, angemessene Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese in der Regel 30 % der Netto-Auftragssumme, mindestens jedoch den tatsächlich entstandenen Mehraufwand. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren, KB&B der Nachweis eines höheren Aufwands ausdrücklich vorbehalten.

Datenspeicherung und Archivierung

KB&B speichert Projekt- und Produktionsdaten ausschließlich für die Dauer der Projektdurchführung und 12 Monate nach Projektabschluss. Danach besteht kein Anspruch auf Aufbewahrung oder erneute Bereitstellung; der Vertragspartner ist für die Sicherung finaler Arbeitsergebnisse verantwortlich.

Referenznutzung

KB&B ist berechtigt, erstellte Projekte in üblichem Umfang als Referenz zu verwenden (u. a. Nennung von Firma/Logo, Projektbeschreibung), frühestens nach Live-Gang und ohne vertrauliche Zahlen, es sei denn, der Vertragspartner erteilt eine weitergehende Freigabe. Die namentliche Nennung von Ansprechpartner:innen des Vertragspartners sowie die Verwendung personenbezogener Daten (z. B. Fotos, Zitate) erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Vertragspartner kann der Referenznutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.

Haftung bei Nutzungsüberschreitung

Verwendet der Vertragspartner Leistungen von KB&B über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus oder lizenziert diese unberechtigt weiter, haftet er für alle hieraus entstehenden Schäden.

Ausschluss der KI-Trainingsnutzung, TDM-Vorbehalt und Kundeneinsatz von KI

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist jede Nutzung der von KB&B erstellten Leistungen (Texte, Stimmen, Bilder, Software oder sonstige Inhalte) zum Training, zur Integration oder Verarbeitung in KI-Systemen - einschließlich Text- und Data-Mining nach § 44b UrhG - ausgeschlossen. KB&B erklärt hiermit ausdrücklich den Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG für sämtliche eigenen Werke, Datenbanken und lizenzierten Inhalte. Dieser Vorbehalt wird zusätzlich maschinenlesbar über anerkannte Protokolle (u. a. robots.txt, ai.txt sowie das TDM Reservation Protocol nach W3C) auf den von KB&B betriebenen Domains veröffentlicht. Setzt der Vertragspartner eigene KI-generierte Inhalte oder Prompts ein, versichert er deren Rechtefreiheit und stellt KB&B von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Lieferung und Leistung

Lieferfristen und -termine

Vereinbarte Lieferfristen oder -termine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden. Eine Überschreitung berechtigt den Vertragspartner erst nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt.

Leistungshindernisse

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige, von KB&B nicht zu vertretende Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Energie- oder Materialmangel, Transportverzögerungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten) berechtigen KB&B, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder, soweit die Erfüllung unzumutbar geworden ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für hieraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.

Teillieferungen

KB&B ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen, sofern dies aus technischen oder projektorganisatorischen Gründen sachgerecht ist (z. B. Sprint- oder Meilensteinlieferungen) und berechtigte Interessen des Vertragspartners nicht unzumutbar beeinträchtigt. Jede Teilleistung gilt als selbstständige Leistung und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Produktions- und Druckaufträge

Bei Produktions- und insbesondere Druckaufträgen (z. B. über Online-Druckereien) können produktionsbedingte Mengenabweichungen bis ±10 % auftreten. Diese Abweichungen gelten als branchenüblich und stellen keinen Mangel dar; abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge auf Basis der vereinbarten Einheitspreise. Geringfügige Farb-, Material- oder Formatabweichungen, die durch den Produktionsprozess bedingt sind und den vorgesehenen Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten als vertraglich vereinbart und sind nicht reklamationsfähig.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an das Transportunternehmen oder, wenn sich der Versand aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

Annahmeverzug

Nimmt der Vertragspartner die Lieferung oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin ab, ist KB&B berechtigt, die Ware auf Risiko und Kosten des Vertragspartners einzulagern und entstehende Mehraufwendungen (z. B. Lager-, Versicherungs- und Transportkosten) zu berechnen.

§ 7 Gültigkeit von Angeboten und Stornierung

Verbindlichkeit von Angeboten

Angebote von KB&B sind ab Erstellung für 4 Wochen verbindlich, sofern nichts anderes vermerkt ist.

Vertragsabschluss

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist KB&B nicht mehr an das Angebot gebunden. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

Stornierung und Projektabbruch

Eine Stornierung oder ein Projektabbruch durch den Vertragspartner muss in Textform erfolgen. KB&B ist berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Erfolgt die Stornierung weniger als 10 Werktage vor Leistungsbeginn, kann KB&B pauschal 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Stornogebühr verlangen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass KB&B durch die Stornierung ein geringerer Schaden bzw. höhere ersparte Aufwendungen entstanden sind. KB&B ist berechtigt, einen konkret nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen. Bereits entstandene Fremdkosten trägt der Vertragspartner in voller Höhe.

§ 8 Nutzung von KI-Tools durch KB&B und KI-Verordnung (EU 2024/1689)

Einsatz von KI-Tools

KB&B kann bei der Erstellung von Konzepten, Texten, Grafiken, Software oder anderen Leistungen KI-Tools einsetzen, die laut Anbieter keine Kundendaten zum weiteren Training verwenden. Personenbezogene oder vertrauliche Daten werden nur verarbeitet, soweit unvermeidbar und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. KI-generierte Inhalte werden sorgfältig geprüft; eine Gewähr für absolute Rechtsfreiheit kann nicht übernommen werden. Die Haftung richtet sich nach § 4.

Rollenverteilung nach KI-VO

Beim Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der Leistungserbringung handelt KB&B im Regelfall als Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO); Anbieter der eingesetzten KI-Modelle ist der jeweilige Modell- bzw. Systemanbieter. Soweit KB&B im Auftrag des Vertragspartners eigenständig KI-Systeme entwickelt, wesentlich verändert oder unter eigenem Namen bereitstellt und dadurch selbst zum Anbieter i. S. d. Art. 3 Nr. 3 KI-VO wird, bedarf dies einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung inkl. Aufteilung der regulatorischen Pflichten.

Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)

KB&B setzt keine KI-Systeme ein, die nach Art. 5 KI-VO verboten sind - insbesondere keine Systeme mit dem Ziel der unterschwelligen Beeinflussung, der Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit (u. a. Minderjähriger) oder des Social Scoring. Der Vertragspartner sichert zu, KB&B keine Aufträge zu erteilen, die auf solche verbotenen Praktiken abzielen; entsprechende Weisungen sind für KB&B unverbindlich.

Transparenz und Kennzeichnung (Art. 50 KI-VO)

Ab 2. August 2026 kennzeichnet KB&B von KI-Systemen erzeugte oder wesentlich manipulierte Inhalte (insbesondere synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte sowie Deepfakes) gegenüber dem Vertragspartner in geeigneter Weise. Der Vertragspartner ist verpflichtet, entsprechende Kennzeichnungspflichten gegenüber Endnutzer:innen (z. B. Hinweis „KI-generiert" bei Veröffentlichung) eigenverantwortlich umzusetzen und KB&B von Ansprüchen Dritter aus einer unterlassenen Kennzeichnung freizustellen, soweit die Unterlassung nicht auf einem Verschulden von KB&B beruht.

KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO)

KB&B stellt durch interne Schulungen sicher, dass die mit dem Einsatz von KI-Systemen betrauten Mitarbeitenden über eine angemessene KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 KI-VO verfügen.

§ 9 Höhere Gewalt

KB&B haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Leistungserbringung, die auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare, unvorhersehbare und von KB&B nicht zu vertretende Ereignisse) zurückzuführen sind. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. KB&B informiert den Vertragspartner unverzüglich über den Eintritt höherer Gewalt.

§ 10 Vertraulichkeit

KB&B verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen geschäftsbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gelten die Geheimhaltungspflichten unbefristet.

§ 11 Datenschutz

KB&B verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Soweit KB&B im Auftrag des Vertragspartners personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Kundenlisten, Newsletter-Empfänger, Forschungsdaten), schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Vertragspartner bestätigt, zur Weitergabe der betreffenden Daten an KB&B berechtigt zu sein. Bei Datenschutzvorfällen, die den Verantwortungsbereich von KB&B betreffen und voraussichtlich Risiken für Rechte und Freiheiten Betroffener begründen, informiert KB&B den Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung (Art. 33 DSGVO).

§ 12 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Compliance, Sanktionen und Anti-Korruption

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Anti-Korruptionsvorschriften (u. a. §§ 299 ff. StGB, UK Bribery Act, US FCPA) sowie geltender Wirtschafts- und Finanzsanktionen (u. a. EU-Sanktionslisten, OFAC). Der Vertragspartner sichert zu, weder selbst noch über verbundene Unternehmen auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt zu werden. Soweit der Vertragspartner Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder der Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD) unterliegt, wird er KB&B hierüber rechtzeitig informieren; KB&B unterstützt bei berechtigten Auskunftsersuchen im zumutbaren Umfang.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung im Wege der geltungserhaltenden Reduktion durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.