Du brauchst rechtliche Hilfe mein Kind, wenn du dich auf Social-Media-Plattformen rumtreibst!
FAMILY BUSINESS · 29.10.2020 · Gast: Dr. Martin Gerecke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei CMS
Dr. Martin Gerecke spricht mit Rolf Kosakowski und André Schulz über rechtliche Fragen der Kommunikation mit Kindern und Familien auf Social Media. Im Mittelpunkt stehen das Recht am eigenen Bild, die Tätigkeit von Kidfluencern sowie Einwilligungen und Datenschutz bei Plattformnutzung und Gewinnspielen. Gerecke erläutert anhand von Beispielen, wo rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung auseinanderliegen. Darüber hinaus diskutieren die Gesprächspartner die Verantwortung von Plattformen und Medienanbietern für den Schutz Minderjähriger.
Kernaussagen
- Gerecke betont, dass Kinder ein Recht am eigenen Bild haben, und empfiehlt für die Veröffentlichung von Kinderfotos, die Zustimmung des Kindes und beider Elternteile einzuholen.
- Wenn Kinder nach Vorgaben eines Werbekunden Produkte präsentieren, kann dies laut Gerecke Arbeit sein und unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, auch wenn die Aufnahmen zu Hause entstehen.
- Bei der Anmeldung Minderjähriger auf Plattformen sieht Gerecke Schwierigkeiten darin, die erforderliche Zustimmung der Eltern verlässlich zu überprüfen.
- Für Werbung gegenüber Kindern nennt er direkte Kaufaufforderungen wie „Hol dir“, „Schnapp dir“ oder „Kauf dir“ als unzulässig.
- Am Beispiel von Instagram-Gewinnspielen erläutert er das Zusammenspiel von Bildrechten, Nutzungsrechten, Datenschutzhinweisen und Einwilligungen.
- Gerecke fordert stärkere Schutzpflichten für Medienanbieter und ausgefeiltere Jugendschutzprogramme und erwartet durch neue digitale Formate weiterhin rechtlichen Beratungsbedarf.
Häufige Fragen
Wessen Zustimmung sollten Sie für die Veröffentlichung von Kinderfotos einholen?
Gerecke empfiehlt im Gespräch, die Zustimmung des Kindes und beider Elternteile einzuholen. Er erläutert, dass die Entscheidung des Kindes mit zunehmendem Alter stärker ins Gewicht fällt, und bezeichnet die Zustimmung nur eines Elternteils als häufige Fehlerquelle.
Wann kann die Tätigkeit eines Kidfluencers als Arbeit gelten?
Nach Gereckes Erläuterung kann Arbeit vorliegen, wenn ein Kind nach Vorgaben eines Werbekunden Produkte auspackt, präsentiert oder bestimmte Aussagen macht. Dass die Aufnahmen zu Hause stattfinden oder dem Kind Spaß machen, schließt die Anwendung des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht aus.
Welche Grenze nennt Gerecke für Werbung gegenüber Kindern?
Gerecke unterscheidet zwischen grundsätzlich möglicher Werbung für und mit Kindern und unzulässigen Kaufaufforderungen an Kinder. Als Beispiele für solche Aufforderungen nennt er „Hol dir“, „Schnapp dir“ und „Kauf dir“.
Warum reicht ein Gewinnspiel-Hashtag nicht als eindeutige Einwilligung zur Fotonutzung?
Gerecke weist darauf hin, dass jemand denselben Hashtag verwenden kann, ohne am Gewinnspiel teilnehmen zu wollen. Für die Nutzung eingereichter Fotos thematisiert er deshalb sowohl die Einräumung von Rechten als auch Persönlichkeitsrechte, Datenschutzhinweise und eine entsprechende Einwilligung.