Schutz durch Design statt Verbot durch Alter.

Inka Springer · 2026-06-13

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt vor, risikobehaftete Plattform-Funktionen wie Autoplay und Infinite Scrolling standardmäßig für alle abzuschalten – und nur per Altersnachweis für Erwachsene freizugeben. Wir ordnen den Vorstoß ein und zeigen, was er für Familienmarken im DACH-Raum bedeutet.

TL;DR

Der vzbv lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige ab und schlägt stattdessen einen Altersnachweis für Erwachsene vor.

Risikobehaftete Funktionen wie Autoplay, Infinite Scrolling, Direktnachrichten von Fremden sollen standardmäßig deaktiviert sein – und nur nach Volljährigkeitsnachweis aktivierbar werden.

Hintergrund ist die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats sowie die Debatte um nationale Mindestaltersgrenzen für soziale Netzwerke in mehreren EU-Staaten.

Eine repräsentative vzbv-Befragung zeigt: 93 % der Verbraucher:innen sehen Mängel beim Schutz Minderjähriger online, 79 % bewerten TikTok besonders kritisch.

Für Familienmarken heißt das: Der regulatorische Druck verschiebt sich von Inhalts- zu Design-Verantwortung – ein Thema, das Briefings, Mediapläne und Kreation in den nächsten Monaten prägen wird.

Am 11. Juni 2026 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zum Schutz junger Menschen in digitalen Diensten reagiert – mit einem klaren Gegenmodell zur Verbotslogik. Statt Jugendliche aus sozialen Netzwerken auszuschließen, sollen Erwachsene sich ausweisen, um suchtfördernde Funktionen freizuschalten. Wir ordnen ein, was hinter dem Vorschlag steht – und was er für Marken bedeutet, die Familien erreichen wollen.

1. Was der vzbv konkret fordert

Der Kerngedanke: Digitale Dienste müssen so gestaltet sein, dass keine Suchtgefahr besteht und Minderjährige geschützt sind, ohne sie auszuschließen. Dazu müssten sichere Grundeinstellungen verpflichtend für alle Nutzer:innen werden. Erst per Altersnachweis sollen Erwachsene Funktionen wie automatisches Weiterspielen, endloses Scrollen oder Kontaktanfragen von Unbekannten reaktivieren können.

„Statt eines Social-Media-Verbots für Jugendliche braucht es einen Altersnachweis für Erwachsene.“

Quelle: Ramona Pop, Vorständin vzbv, 11. Juni 2026

2. Der Hintergrund: Ethikrat, EU-Debatte und Berliner Urteil

Der Vorstoß fällt in eine bewegte Phase: Mehrere EU-Mitgliedsstaaten diskutieren Mindestaltersgrenzen von 15 oder 16 Jahren für soziale Netzwerke, die Bundesregierung hat im September 2025 eine Expertenkommission eingerichtet, die bis Mitte 2026 Empfehlungen vorlegen soll. Erst im Dezember 2025 hat das Landgericht Berlin TikTok untersagt, personenbezogene Daten von 13- bis 15-Jährigen ohne Einwilligung der Eltern für personalisierte Werbung zu nutzen – die bisherige Altersabfrage gilt als ungenügend ( Az. 15 O 271/23 ).

Der vzbv stützt seine Position auf eigene Daten: 93 % der Befragten sehen Mängel beim Schutz Minderjähriger im Netz, 65 % kritisieren fehlende Alterskontrollen, 79 % bewerten TikTok als besonders problematisch, 57 % Instagram. Eine vzbv-Untersuchung von Januar 2025 dokumentiert zudem den flächendeckenden Einsatz manipulativer Designs auch nach Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) .

3. Was im Positionspapier steht

Das begleitende Positionspapier (März 2026, PDF) beschreibt das Modell entlang dreier Achsen:

Sichere Grundeinstellungen für alle : maximale Privatsphäre per Default, eingeschränkte Kontaktoptionen, keine automatischen Standortfreigaben, keine Push-Eskalation.

Faires Plattform-Design : keine manipulativen Elemente wie Autoplay, Infinite Scrolling, künstlicher Zeitdruck oder algorithmische Verstärkung problematischer Inhalte.

Altersnachweis als gezielter Baustein : nur zur Freischaltung erwachsener Funktionen – datensparsam, ohne Klarnamenpflicht,…

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