EU KIDS Act: Was Familienmarken jetzt wissen müssen

Lennart Kosakowski · 2026-09-21

KI-generiertes Editorial-Bild, keine reale Aufnahme: KB&B.

Die EU-Kommission hat am 17.09.2026 den EU KIDS Act vorgeschlagen: Social-Media-Verbot unter 13, betreute „Mini-Accounts" ab 13, eigenständige Konten erst ab 15 - dazu Verbot von Endlos-Scrollen, Profiling-Feeds und Nacht-Benachrichtigungen für Minderjährige und eine Beweislastumkehr für Plattformen. Für Familienmarken verschiebt sich damit die Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe grundlegend.

Die kurze Antwort

Ja, der EU KIDS Act ist der größte regulative Eingriff in die digitale Kindheit, den die EU je vorgeschlagen hat - und er betrifft jede Marke, die Familien erreichen will. Die Europäische Kommission hat am 17.09.2026 einen Entwurf vorgelegt, der Social Media für Kinder unter 13 verbietet, 13- und 14-Jährige auf elterngesteuerte „Mini-Accounts" mit maximal einer Stunde täglich begrenzt und eigenständige Konten erst ab 15 erlaubt.

Gleichzeitig müssen Plattformen für Minderjährige Endlos-Scrollen, Profiling-Feeds, Belohnungsmechanismen und Push-Benachrichtigungen in der Nacht abschalten - und künftig nachweisen , dass ihre Dienste sicher sind, bevor Minderjährige sie nutzen. Auch KI-Begleiter und Chatbots fallen unter das Gesetz und müssen standardmäßig abgeschaltet sein.

Für Familienmarken heißt das konkret: Die junge Zielgruppe ist über soziale Plattformen zunehmend nicht mehr direkt erreichbar. Reichweite verlagert sich zu den Eltern - und in Kanäle, die Vertrauen statt Algorithmus setzen. Wer jetzt in Owned Media, redaktionelle Umfelder und eine saubere Marken-Faktenlage investiert, baut die Erreichbarkeit von morgen.

Was sich konkret ändert

Bisher Ab jetzt (nach Verabschiedung) Bedeutung für Familienmarken



Social Media faktisch ab jedem Alter, Altersgrenzen überwiegend Selbstauskunft
Verbot unter 13, elterngesteuerte „Mini-Accounts" (max. 1 Stunde täglich) für 13- und 14-Jährige, eigenständige Konten ab 15
Die Zielgruppe unter 15 ist über Plattformen nur noch begrenzt und betreut erreichbar


Plattformen regulieren sich weitgehend selbst, Aufsicht greift im Schadensfall
Beweislastumkehr: Anbieter müssen Sicherheit nachweisen, bevor Minderjährige ihre Dienste nutzen
Kinderumfelder werden zur Zulassungsfrage - Werbeumfelder werden strenger geprüft


Endlos-Scrollen, Belohnungssysteme, Push-Nachrichten auch nachts, Profiling-Feeds für alle
Süchtig machende Funktionen für Minderjährige verboten, keine Nacht-Benachrichtigungen, keine personalisierte Werbung auf Basis früherer Aktivität
Klassische Reichweiten- und Retentionsmechanik entfällt in der Zielgruppe


KI-Chatbots und Begleiter ohne eigene Regeln für Kinder
KI-Begleiter standardmäßig aus, kein Imitieren menschlicher Beziehungen, Pflicht-Tests vor Launch
KI-basierte Markenkontakte mit Kindern sind kein freier Gestaltungsraum mehr


Altersprüfung uneinheitlich, oft ohne Datenschutzstandard
Privatsphäre-freundliche Verifikation über die EU-Altersverifikations-App („Zero-Knowledge-Proof")
Verlässliche Altersstrukturen in der Ausspielung - weniger Grauzone bei der Zielgruppenplanung

Die Meldung als Beleg

Die Europäische Kommission hat am 17.09.2026 den EU KIDS Act vorgeschlagen ( Pressemitteilung der Kommission, ip_26_1890 ). Der Entwurf gilt für Social Media, Videoplattformen, Onlinespiele sowie KI-Begleiter und Chatbots, die Nutzer:innen unter 18 angeboten werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begründete den Schritt mit einer Beweislastumkehr: „Jetzt müssen sie uns beweisen, dass sie sicher sind." Eltern, so von der Leyen, könnten gegen Algorithmen weder mithalten noch konkurrieren - „und sie sollten es auch nicht müssen."

Laut der Berichterstattung von EUPerspectives (17.09.2026) stützt sich die Kommission auf eine Eurobarometer-Erhebung, wonach 92 % der Europäer:innen einen stärkeren Onlineschutz für Kinder wünschen. Junge Europäer:innen verbringen demnach im Schnitt vier bis…

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