§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die KB&B mit ihrem Auftraggeber über die von KB&B angebotenen Leistungen schließt, und gelten jeweils vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KB&B ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn KB&B in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt. Von KB&B übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Vertragspartner nicht binnen 48 Stunden nach Erhalt widerspricht. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KB&B maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Telefax).
§ 2 Leistungen von KB&B
(1) Jegliche Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch KB&B sowie deren Vorstellung – auch im Rahmen von Präsentationen – erfolgt gegen Honorar.
(2) Von KB&B zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn deren Realisierungsmöglichkeit schriftlich von KB&B bestätigt wird.
(3) KB&B ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte und überprüfte Dritte zu erbringen. KB&B stellt sicher, dass solche Dritte nach den gleichen Standards arbeiten und dieselbe Qualität liefern, die die Kunden von KB&B erwarten können. Sollte ein Dritter nicht in der Lage sein, die erwartete Leistung zu erbringen, wird KB&B angemessene Schritte unternehmen, um das Problem zu beheben oder einen geeigneten Ersatz zu finden.
(4) Aufträge zur Produktion von Werbemitteln werden unter vertraglicher Mitwirkung von KB&B im Namen und für Rechnung des Vertragspartners erteilt.
(5) Aufträge an Werbeträger erteilt KB&B im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Mengenrabatte oder Malstaffeln, die in Anspruch genommen werden, werden dem Auftraggeber gutgeschrieben. Bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen erfolgt eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
(6) Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet KB&B nicht.
(7) Leistungsfristen und -termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart. Sofern KB&B verbindliche Fristen aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), verlängern/verschieben sich die Fristen bzw. Termine angemessen.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen sind netto sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist KB&B berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens und die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt KB&B vorbehalten.
§ 4 Gewährleistung, Haftung
KB&B übernimmt keine Gewähr für die wirtschaftliche und werbliche Wirksamkeit der erbrachten Leistungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. KB&B haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und soweit sie eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KB&B nur, soweit es sich um eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 5 Urheberrechte, Nutzungsrechte
(1) KB&B behält sich alle Rechte an den von ihr erbrachten Leistungen vor, insbesondere an Texten, Entwürfen und Layouts. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung, Ausstellung, Aufführung und Sendung, auch in Teilen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KB&B. Über den Umfang der Nutzung von Rechten ist jeweils eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
(2) Die Verletzung dieser Rechte kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Verfolgung. Die Missachtung dieser Rechte kann außerdem zu erheblichen Reputationsschäden führen.
§6 Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte
(1) Jegliche, auch nur teilweise Verwendung der von KB&B erbrachten Leistungen durch den Vertragspartner, sei es in geänderter oder bearbeiteter Form oder durch Verwendung der den Leistungen zugrunde liegenden Ideen, darf ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erfolgen.
(2) Leistungen und Arbeitsergebnisse von KB&B im Rahmen einer Präsentation, die nicht zu einem Auftrag führt, dürfen selbst bei Zahlung eines Präsentationshonorars ohne schriftliche Zustimmung von KB&B in keiner Form genutzt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung durch den Vertragspartner ist KB&B berechtigt, ein Honorar zu verlangen, das dem im Rahmen der Präsentation von KB&B abgegebenen Angebot, im Übrigen marktüblichen Konditionen entspricht. In seinem Besitz befindliche Präsentationsunterlagen hat der Vertragspartner unverzüglich an KB&B zurückzugeben. KB&B ist berechtigt, die präsentierten Leistungen und Arbeitsergebnisse anderweitig zu verwenden.
(3) Eigentums- und Nutzungsrechte an den Leistungen und Arbeitsergebnissen gehen im Übrigen erst nach vollständiger Begleichung aller den jeweiligen Vertrag betreffender Rechnungen und nur in dem Umfang und dem finalen Stadium auf den Vertragspartner über, wie dies im Einzelfall vertraglich vereinbart oder nach den erkennbaren Umständen zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
(4) Für die Herausgabe von offenen Daten, die zur Reproduktion oder Weiterentwicklung von Leistungen und Arbeitsergebnissen von KB&B geeignet sind, (exklusive lizenzrechtlicher Inhalte wie u. a. Fonts und Abbildungen) fällt zusätzlich eine Fee in Höhe von 30% des Auftragswertes ohne Fremdleistungen an.
(5) Bei Veröffentlichungen ist KB&B in üblicher Form als Urheber zu nennen. KB&B darf die erbrachten Leistungen in angemessenem Maß für Eigenwerbung verwenden.
(6) Die Nichtbeachtung der in diesem Paragraphen festgelegten Nutzungs- und Verwertungsrechte kann zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen führen, die von Schadenersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren reichen können. Es ist daher unabdingbar, dass der Vertragspartner diese Rechte respektiert und sich an die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen hält.
§ 7 Nutzung von KI-Tools
(1) KB&B behält sich vor, im Rahmen der Vertragserfüllung Künstliche Intelligenz (KI)-Tools zu verwenden. Diese können zur Unterstützung bei der Analyse, Designentwicklung, Optimierung und anderen Aufgaben, die im Rahmen der vertraglichen Leistungen anfallen, eingesetzt werden.
(2) Der Vertragspartner stimmt zu, dass die KI-Tools Daten und Informationen verarbeiten, die im Zusammenhang mit den von KB&B erbrachten Leistungen stehen. Diese Daten und Informationen werden ausschließlich für die Erfüllung des Vertragszwecks genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
(3) KB&B stellt sicher, dass die eingesetzten KI-Tools im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen genutzt werden. Details zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von KB&B zu finden, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
(4) Der Vertragspartner erkennt an, dass die Ergebnisse, die durch die Nutzung von KI-Tools entstehen, möglicherweise variieren und nicht immer die erwarteten Ergebnisse liefern können. KB&B kann keine Garantie für die Genauigkeit oder Vollständigkeit der durch die KI-Tools generierten Ergebnisse geben.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Stornierung von Medienbuchungen
(1) Im Falle der Stornierung von Buchungen von Medienleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anzeigen, Werbung und ähnliche Dienstleistungen) werden Stornierungsgebühren nach folgender Staffelung erhoben:
a) Bei Stornierung bis zu 30 Tage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin: 25% der vereinbarten Gebühr.
b) Bei Stornierung 29 bis 15 Tage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin: 50% der vereinbarten Gebühr.
c) Bei Stornierung 14 Tage oder weniger vor dem geplanten Veröffentlichungstermin: 75% der vereinbarten Gebühr.
(2) Die Stornierungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung fällig und zahlbar.
(3) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KB&B kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Vertraulichkeit
KB&B verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit aller nicht öffentlichen geschäfts- und betriebsbezogenen Informationen und Unterlagen des Vertragspartners. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Datenschutz
KB&B verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung. Dabei werden alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), beachtet.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KB&B. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.